Es wird immer wieder die Frage gestellt, wer im Falle eines Sportunfalles zu informieren ist und inwieweit Vereinsmitglieder, Nichtmitglieder oder Beschäftigte des Vereins im Rahmen des Vereinssports versichert sind. Deshalb an dieser Stelle einige kurze grundsätzliche Antworten:
1. Frage: “Bin ich im Rahmen des Vereinssports versichert?”
Antwort: Es besteht eine Sportversicherung die im Rahmen einer Partnerschaft zwischen dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen und der ARAG Sportversicherung geregelt ist. Diese Partnerschaft stellt eine wichtige Grundlage für das Vereinsleben dar. Die damit gegebene Grundabsicherung bedeutet einerseits, dass der Versicherungsschutz für Vereine und deren Mitglieder gegeben ist. Andererseits ersetzt sie jedoch nicht die private Vorsorge des Einzelnen!
Zusätzlich heben wir als Verein den Versicherungsschutz auf die Nichtmitglieder erweitert.
Beschäftigte des Vereins sind über die VBG (Verwaltungs- Berufsgenossenschaft) versichert.
2. Frage: “Muss jeder Sportunfall gemeldet werden?”
Antwort: Es sollte vorsichtshalber jeder Unfall gemeldet werden. Für die Entscheidung, ob für einen Unfall eine Leistung aus der Sportversicherung erfolgen kann oder nicht, ist der Versicherer zuständig.
3. Frage: “Wen muss ich bei einem Sportunfall informieren?”
Antwort: Bei einem Sportunfall ist der Geschäftsführer des Vereins zu informieren. Es ist eine Schadenmeldung auszufüllen. Bei einer Schadenmeldung müssen Angaben über den Hergang des Sportunfalls gemacht werden und die gemachten Angaben durch den Verein bestätigt werden.
Bei einem Sportunfall wenden Sie sich bitte an:
Ingo Stoppe
Tel.: 05457/1712
E‐Mail: ingo.stoppe@germania-schale.de