Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale

Liebe Sportfreunde,

Sport fasziniert und verbindet Menschen – ob als Sportler oder Zuschauer. Der S.V. Germania Schale 63 e.V. fördert den Sport und bietet seinen Mitgliedern in den angeschlossenen Abteilungen
viele Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung. Als Verein sind wir aber in der Pflicht die Sportanlagen zupflegen und zu warten. Wir sind immer bemüht die Anlagen in Schuss zu halten.

Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung am 04.11.2015 eine Nutzungsordnung für das Sportheim beschlossen.

Die Nutzungsordnung ist geprägt vom Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen den Anwohnern am Sportplatz und den Vereinsmitgliedern und Gästen des Sportvereins.
Sie enthält Regelungen, die das reibungslose Zusammenleben untereinander, den Schutz der Anlagen sowie die allgemeine Ordnung und Sicherheit gewährleisten sollen.

Für das Vereinsheim und die dazugehörenden Außenanlagen des S.V. Germania Schale 63 gilt ab dem 01.01.2016 die Nutzungsordnung. Die Ordnung für das Vereinsheim und das Vereinsgelände ist für Vereinsmitglieder und Gäste verbindlich.

Die Sportanlage des S.V. Germania Schale 63 e. V. dient in erster Linie Nutzungen, welche dem satzungemäßen Auftrag des Vereins und seiner Abteilungen entsprechen. Dies sind vorrangig Vereinsveranstaltungen des Sportvereins bzw. seiner Abteilungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Sportbetrieb.

Zuständig und verantwortlich für die Einhaltung der Nutzungsordnung sind in erster Linie der Vorstand, die Übungsleiter und die Betreuer.

In der Nutzungsordnung werden Grundsätze über die Sauberkeit und Ordnung auf dem Vereinsgelände festgelegt, aber auch das Verfahren zur Schlüsselausgabe.

Im Wesentlichen gelten folgende Regeln:

• Beim Betreten der Räume ist zu kontrollieren, ob alles in einem ordnungsgemäßen Zustand ist.
Schäden an den Räumen oder Einrichtungsgegenständen sind dem Abteilungsleiter Sportstätten
zu melden.
• Nach 22:00 Uhr ist insbesondere im Außenbereich für Ruhe zu sorgen, Fenster und Türen sind
geschlossen zu halten. Die Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr ist einzuhalten.
• Das Betreten des Vereinsheims mit Fußballschuhen ist verboten.
• Gläser und Geschirr sowie die Tische sind nach der Benutzung zu reinigen.
• Tische und Stühle müssen wieder an den dafür vorgesehenen Platz gestellt werden.
• Die Räume sind besenrein zu hinterlassen.
• Bei normalem Spiel- oder Übungsbetrieb sind die Trainer/Übungsleiter dafür verantwortlich, dass
das Vereinsheim ordnungsgemäß und sauber verlassen wird.
• Das Rauchen ist im Vereinsheim untersagt.
• Zigarettenkippen sind in die dafür aufgestellten Behälter im Außenbereich zu entsorgen.
• Der Genuss von Alkohol durch Jugendliche ist verboten. Es gilt das Jugendschutzgesetz.
• Hunde sind an der Leine zu führen.

Anmietung des Vereinsheimes:

Eine Anmietung des Vereinsheimes ist jetzt auch möglich.
Vereinsmitglieder ab 18 Jahre können aber auch jetzt für private Veranstaltungen das Vereinsheim und die dazugehörenden Außenanlagen gegen Entgelt anmieten.
Die Vermietung des Sportheimes erfolgt über den Abteilungsleiter Sportstätten.
Es ist ein schriftlicher Mietvertrag abzuschließen. Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner
ergeben sich aus dem Mietvertrag.
Es wird eine pauschale Mietgebühr in Höhe von 50 € pro Tag erhoben.

Informationen zur Anmietung und Verfügbarkeit der Räumlichkeiten erfragen Sie bitte bei:

Burkhard Lah
E-Mail: burkhard.lah@germania-schale.de

Die Nutzungsordnung, sowie den Mietvertrag findet ihr in der Rubrik Infos und Anträge