Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Sie regelt gemäß § 9 der Vereinssatzung des S.V. Germania Schale vom 06.02.2015 die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und die Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge bestimmt satzungsgemäß der Gesamtvorstand durch Beschluss.
Über die Erhebung und Höhe von abteilungsspezifischen Beiträgen und Umlagen entscheidet ebenfalls der Gesamtvorstand durch Beschluss.
Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung am 05.01.2016 eine Beitragsordnung beschlossen.
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
Wir haben versucht die Beitragsordnung klarer und eindeutiger als bisher zu fassen und einen fairen Beitrag zu finden, welcher zur angebotenen Leistung passt.
Grundsätzlich sind die bisherigen Beiträge nicht erhöht worden.
Die Beitragssätze wurden zur besseren Verrechnung und im Sinne einer größeren Beitragsgerechtigkeit geringfügig verändert. Dadurch können sich im Einzelfall Beitragshöhungen ergeben. Aber es sind auch im Einzelfall Beitragssenkungen möglich.
Für bestimmte Mitgliedergruppen besteht sogar die Möglichkeiten den regulären Beitrag auf Antrag ermäßigen zu lassen.
Auf der Mitgliederversammlung des S.V. Germania Schale am 05.02.2016 wird der Gesamtvorstand
die neue Beitragsordnung näher erläutern.
Anhang pdf: